Selbstständigkeit: Freiberufler oder Gewerblicher Unternehmer

Welche Option ist die Richtige für mich?

Bei der Entscheidung für eine selbstständige Tätigkeit gibt es wichtige Optionen, die es zu beachten gilt. Es gibt klare Vorgaben, wann eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu kennen, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Zudem zahlst du als Freiberufler nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du diese innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit formlos beim Finanzamt anzeigen.

Aufgrund der Besonderheiten, die für Freiberufler gelten, solltest du von Anfang an klären, ob du mit deinem Business freiberuflich tätig bist oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst. Dies solltest du am besten mit deinem zuständigen Finanzamt abklären. Dabei geht es nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die Einstufung im steuerrechtlichen Sinn. Diese Einstufung ist eine unverbindliche Auskunft, die vom Finanzamt erteilt wird. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.

Expertentipp

Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden können oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dafür kann die Anhörung eines Sachverständigen im Zweifel hilfreich sein. Eine solche Begutachtung erfolgt beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW). Die persönliche Arbeitsleistung zählt als wesentliches Merkmal der Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agierst, führt auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Dies gilt erst recht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt deiner Praxis im Beruf erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du gehst einer leitenden Tätigkeit nach, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegst. Zudem gehört dazu, dass du grundsätzliche Fragen überwachst und entscheidest, die nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Du bist leitend tätig, wenn du die volle Verantwortung trägst, und zwar für jeden einzelnen Auftrag.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Dazu kannst du deinen Steuerberater, deinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.

Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.,

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